Richtlinie für die Beantragung und Verleihung der Ehrenurkunde der Jugendfeuerwehr Sachsen
Für besondere Leistungen und Verdienste bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hat die Jugendfeuerwehr Sachsen eine Ehrenurkunde gestiftet.
Die Ehrenurkunde wird vom Landesjugendfeuerwehrwart verleihen.
1. Die Ehrenurkunde kann verliehen werden
1.1. als Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit in den Jugendfeuerwehren:
den Jugendfeuerwehrwarten
einer Jugendfeuerwehr
1.2. als Lob für besonders herausragende Leistungen den Mitgliedern der Jugendfeuerwehr
1.3. als Dank für die gewährte Unterstützung der Jugendarbeit in den Feuerwehren;
verdienten Persönlichkeiten, Betrieben, Einrichtungen, anderen Jugendverbänden und – Organisationen und verdienten Feuerwehrkameraden.
2. Antrag
Der Antrag für die Auszeichnung mit der Ehrenurkunde ist Formgebunden.
Die Anträge sind einfach einzureichen.
2.1. Antragstermine
Die Anträge müssen min. 8 Wochen vor dem Auszeichnungstermin beim Landesjugendfeuerwehrwart vorliegen.
2.2. Antragsverfahren
Vorschlagsberechtigt sind:
- die Jugendfeuerwehrwarte
- die Kreisjugendfeuerwehrwarte
- die Wehrleiter
Antragsberechtigt ist der Kreisjugendfeuerwehrwart
2.3. Antragsbegründung
Die Anträge sind kurz und treffend zu begründen. Es muss ersichtlich sein, dass der Vorgeschlagene der Auszeichnung würdig ist.
3. Verleihung der Ehrenurkunde
3.1. Anzahl
Die Verleihung der Ehrenurkunde ist an eine bestimmte Quote gebunden.
Die Anzahl der möglichen Verleihungen von Ehrenurkunden richtet sich nach der Anzahl der Jugendfeuerwehren in der Kreisjugendfeuerwehr.
Jährlich kann je 10 Jugendfeuerwehren eine Ehrenurkunde verliehen werden, Kommastellen werden immer aufgerundet.
3.2. Überreichung
Die Überreichung der Ehrenurkunde soll in einem würdigen Rahmen durch den Landesjugendfeuerwehrwart erfolgen. Sofern die Überreichung der Ehrenurkunde nicht durch den Landesjugendfeuerwehrwart erfolgen kann, ist bei der Überreichung dessen Dank und Anerkennung zu übermitteln.
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Für besondere Leistungen und Verdienste bei der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hat die Jugendfeuerwehr Sachsen eine Ehrenurkunde gestiftet.
Die Ehrenurkunde wird vom Landesjugendfeuerwehrwart verleihen.
1. Die Ehrenurkunde kann verliehen werden
1.1. als Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit in den Jugendfeuerwehren:
den Jugendfeuerwehrwarten
einer Jugendfeuerwehr
1.2. als Lob für besonders herausragende Leistungen den Mitgliedern der Jugendfeuerwehr
1.3. als Dank für die gewährte Unterstützung der Jugendarbeit in den Feuerwehren;
verdienten Persönlichkeiten, Betrieben, Einrichtungen, anderen Jugendverbänden und – Organisationen und verdienten Feuerwehrkameraden.
2. Antrag
Der Antrag für die Auszeichnung mit der Ehrenurkunde ist Formgebunden.
Die Anträge sind einfach einzureichen.
2.1. Antragstermine
Die Anträge müssen min. 8 Wochen vor dem Auszeichnungstermin beim Landesjugendfeuerwehrwart vorliegen.
2.2. Antragsverfahren
Vorschlagsberechtigt sind:
- die Jugendfeuerwehrwarte
- die Kreisjugendfeuerwehrwarte
- die Wehrleiter
Antragsberechtigt ist der Kreisjugendfeuerwehrwart
2.3. Antragsbegründung
Die Anträge sind kurz und treffend zu begründen. Es muss ersichtlich sein, dass der Vorgeschlagene der Auszeichnung würdig ist.
3. Verleihung der Ehrenurkunde
3.1. Anzahl
Die Verleihung der Ehrenurkunde ist an eine bestimmte Quote gebunden.
Die Anzahl der möglichen Verleihungen von Ehrenurkunden richtet sich nach der Anzahl der Jugendfeuerwehren in der Kreisjugendfeuerwehr.
Jährlich kann je 10 Jugendfeuerwehren eine Ehrenurkunde verliehen werden, Kommastellen werden immer aufgerundet.
3.2. Überreichung
Die Überreichung der Ehrenurkunde soll in einem würdigen Rahmen durch den Landesjugendfeuerwehrwart erfolgen. Sofern die Überreichung der Ehrenurkunde nicht durch den Landesjugendfeuerwehrwart erfolgen kann, ist bei der Überreichung dessen Dank und Anerkennung zu übermitteln.
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