Richtlinien für die Beantragung und Verleihung der Ehrennadel der DJF
1. Grundlagen
Richtlinien für die Verleihung der Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr.
2. Beantragung
2.1 Antragsvordruck
2.1.1 Für die Beantragung der Ehrennadel der DJF ist der Antrags-Vordruck des Deutschen Feuerwehrverbandes zu verwenden, der beim Sekretariat der DJF bzw. bei den LandesJugendfeuerwehrwarten angefordert werden kann.
2.1.2 Die Anträge sind in doppelter Ausfertigung einzureichen, wobei für die Durchschriften aus Ersparnisgründen einfache weiße Blätter verwendet werden können.
2.2 Antragstermine
2.2.1 Die Anträge müssen mindestens 4 Wochen vor dem Verleihungsdatum beim Bundesjugendleiter vorliegen.
2.2.2 Dementsprechend müssen die Anträge bei den Landes-Jugendfeuerwehrwarten 12 Wochen vor dem Verleihungsdatum vorliegen, damit auch eine Beratung im Landes-Jugendfeuerwehrausschuss erfolgen kann.
2.3 Antragsverfahren
2.3.1 Für Mitglieder der Deutschen Jugendfeuerwehr sind beantragende Stellen (Ziffer 8 des Antragsvordrucks) die Kreis-Jugendfeuerwehrwarte, befürwortende Stellen (Ziffer 9) vorhandene Bezirks-Jugendfeuerwehrwarte auf Bezirksebene, vorschlagende Stellen (Ziffer 10) sind die LandesJugendfeuerwehrwarte, die die Vorschläge dem Bundesjugendleiter zuleiten.
2.4 Antragsbegründung
2.4.1 Die Anträge sind unter Ziffer 5 des Vordrucks kurz aber treffend zu begründen. Die Begründung muss den Tatsachen entsprechen und erkennen lassen, dass der Vorgeschlagene der Auszeichnung würdig ist.
2.4.2 Laut Verleihungsurkunde wird die Ehrennadel der DJF verliehen "in dankbarer Anerkennung der Verdienste um den Aufbau und die Förderung der Deutschen Jugendfeuerwehr im DFV".
2.4.3 Die Ehrennadel der DJF wird nicht aufgrund langjähriger Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr verliehen, vielmehr muss die aufgeführte Voraussetzung erfüllt sein.
3. Verleihung der Ehrennadel der DJF
3.1 Anzahl
3.1.1 Um eine Entwertung der Ehrennadel der DJF durch allzu großzügige Verleihung zu verhindern, ist die Anzahl der Verleihung an bestimmte Quoten gebunden.
3.1.2 Bei der Ehrennadel der DJF in Gold kann jährlich auf je 3000 Mitglieder eine Ehrennadel verliehen werden.
3.1.3 Bei der Ehrennadel der DJF in Silber kann jährlich auf je 800 Mitglieder eine Ehrennadel verliehen werden.
3.1.4 Diese Quoten stellen Richtlinien dar, die in besonderen Fällen überschritten werden können. Maßgebend für die Verleihung der Ehrennadel der DJF bleiben ausschließlich Verdienst und Würdigkeit.
3.1.5 Die Ehrennadel der DJF in Gold kann erst verliehen werden, wenn bereits Silber verliehen wurde.
3.1.6 Zwischen der Verleihung in Silber und Gold sollte ein Zeitraum von 5 Jahren liegen.
3.2 Auslieferung
3.2.1 Die beantragten Ehrennadeln werden von der Deutschen Jugendfeuerwehr nach Genehmigung durch den Bundesjugendleiter zusammen mit den Bandschnallen und den Urkunden an die vorschlagende Stelle (LJFW) ausgeliefert.
3.2.2 Die Berechnung erfolgt gern. der jeweils gültigen Preisliste im Dezember für das gesamte lfd. Jahr, an die vorschlagende Stelle (LJFW).
3.3 Überreichung
Für die Überreichung der Ehrennadel der DJF wird auf die "Richtlinien für die Verleihung der Ehrennadel der DJF" verwiesen.
3.4 Veröffentlichung
Die Veröffentlichung der Verleihung der Ehrennadel der DJF soll unter Namensnennung in der zuständigen Landesfeuerwehrzeitung erfolgen. Hierzu ist eine entsprechende Meldung an die Schriftleitung der Feuerwehrzeitung erforderlich. Eine weitere Veröffentlichung erfolgt im "Lauffeuer", offizielles Mitteilungsblatt der DJF.
Download
1. Grundlagen
Richtlinien für die Verleihung der Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr.
2. Beantragung
2.1 Antragsvordruck
2.1.1 Für die Beantragung der Ehrennadel der DJF ist der Antrags-Vordruck des Deutschen Feuerwehrverbandes zu verwenden, der beim Sekretariat der DJF bzw. bei den LandesJugendfeuerwehrwarten angefordert werden kann.
2.1.2 Die Anträge sind in doppelter Ausfertigung einzureichen, wobei für die Durchschriften aus Ersparnisgründen einfache weiße Blätter verwendet werden können.
2.2 Antragstermine
2.2.1 Die Anträge müssen mindestens 4 Wochen vor dem Verleihungsdatum beim Bundesjugendleiter vorliegen.
2.2.2 Dementsprechend müssen die Anträge bei den Landes-Jugendfeuerwehrwarten 12 Wochen vor dem Verleihungsdatum vorliegen, damit auch eine Beratung im Landes-Jugendfeuerwehrausschuss erfolgen kann.
2.3 Antragsverfahren
2.3.1 Für Mitglieder der Deutschen Jugendfeuerwehr sind beantragende Stellen (Ziffer 8 des Antragsvordrucks) die Kreis-Jugendfeuerwehrwarte, befürwortende Stellen (Ziffer 9) vorhandene Bezirks-Jugendfeuerwehrwarte auf Bezirksebene, vorschlagende Stellen (Ziffer 10) sind die LandesJugendfeuerwehrwarte, die die Vorschläge dem Bundesjugendleiter zuleiten.
2.4 Antragsbegründung
2.4.1 Die Anträge sind unter Ziffer 5 des Vordrucks kurz aber treffend zu begründen. Die Begründung muss den Tatsachen entsprechen und erkennen lassen, dass der Vorgeschlagene der Auszeichnung würdig ist.
2.4.2 Laut Verleihungsurkunde wird die Ehrennadel der DJF verliehen "in dankbarer Anerkennung der Verdienste um den Aufbau und die Förderung der Deutschen Jugendfeuerwehr im DFV".
2.4.3 Die Ehrennadel der DJF wird nicht aufgrund langjähriger Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr verliehen, vielmehr muss die aufgeführte Voraussetzung erfüllt sein.
3. Verleihung der Ehrennadel der DJF
3.1 Anzahl
3.1.1 Um eine Entwertung der Ehrennadel der DJF durch allzu großzügige Verleihung zu verhindern, ist die Anzahl der Verleihung an bestimmte Quoten gebunden.
3.1.2 Bei der Ehrennadel der DJF in Gold kann jährlich auf je 3000 Mitglieder eine Ehrennadel verliehen werden.
3.1.3 Bei der Ehrennadel der DJF in Silber kann jährlich auf je 800 Mitglieder eine Ehrennadel verliehen werden.
3.1.4 Diese Quoten stellen Richtlinien dar, die in besonderen Fällen überschritten werden können. Maßgebend für die Verleihung der Ehrennadel der DJF bleiben ausschließlich Verdienst und Würdigkeit.
3.1.5 Die Ehrennadel der DJF in Gold kann erst verliehen werden, wenn bereits Silber verliehen wurde.
3.1.6 Zwischen der Verleihung in Silber und Gold sollte ein Zeitraum von 5 Jahren liegen.
3.2 Auslieferung
3.2.1 Die beantragten Ehrennadeln werden von der Deutschen Jugendfeuerwehr nach Genehmigung durch den Bundesjugendleiter zusammen mit den Bandschnallen und den Urkunden an die vorschlagende Stelle (LJFW) ausgeliefert.
3.2.2 Die Berechnung erfolgt gern. der jeweils gültigen Preisliste im Dezember für das gesamte lfd. Jahr, an die vorschlagende Stelle (LJFW).
3.3 Überreichung
Für die Überreichung der Ehrennadel der DJF wird auf die "Richtlinien für die Verleihung der Ehrennadel der DJF" verwiesen.
3.4 Veröffentlichung
Die Veröffentlichung der Verleihung der Ehrennadel der DJF soll unter Namensnennung in der zuständigen Landesfeuerwehrzeitung erfolgen. Hierzu ist eine entsprechende Meldung an die Schriftleitung der Feuerwehrzeitung erforderlich. Eine weitere Veröffentlichung erfolgt im "Lauffeuer", offizielles Mitteilungsblatt der DJF.
Download