Der Landesfeuerwehrverband Sachsen e. V. stiftet als Anerkennung der zehn-/ fünfundzwanzig-/ vierzig-/ fünfzig-/ sechzig- und siebzigjährigen Mitarbeit in einer Freiwilligen Feuerwehr, Berufs- oder anerkannten Werkfeuerwehr ein Ehrenkreuz für 10 / 25 / 40 / 50 / 60 und 70 Jahre treue Dienste in der Feuerwehr.
Das Ehrenkreuz wird verliehen für: Mitarbeit in der Feuerwehr.
Vorschlagsberechtigt ist der Bürgermeister gemeinsam mit dem Wehrleiter der Feuerwehr, wenn die Feuerwehr in den letzten drei Jahren im zuständigen Stadt- oder Kreisfeuerwehrverband war.
Antrag hier Downloaden:
Das Ehrenkreuz wird verliehen für: Mitarbeit in der Feuerwehr.
Vorschlagsberechtigt ist der Bürgermeister gemeinsam mit dem Wehrleiter der Feuerwehr, wenn die Feuerwehr in den letzten drei Jahren im zuständigen Stadt- oder Kreisfeuerwehrverband war.
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