Richtlinie über die Verleihung eines Ehrenkreuzes des KFV Delitzsch e. V.

1. Der KFV Delitzsch e.V. verleiht an Verbandsmitglieder sowie weitere Persönlichkeiten, die sich um die Entwicklung des Kreisfeuerwehrverbandes Delitzsch e.V. besonders verdient gemacht haben, als Anerkennung ein Ehrenkreuz.

2. Vorschlagsberechtigt sind die Vorstands- und Ausschussmitglieder des KFV Delitzsch e.V., die Freiwilligen Feuerwehren (Mitglied im KFV Delitzsch e.V.) sowie die Städte und die Gemeinden des Verbandsgebietes.

3. Über die Verleihung des Ehrenkreuzes erhält der Ausgezeichnete eine Verleihungsurkunde, welche vom Vorstandsmitglied unterzeichnet wird.

4. Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor dem Verleihtermin in der Geschäftsstelle des KFV Delitzsch e.V. vorliegen. Für den Antrag ist dafür das Antragsformular (siehe Download) zu verwenden.

5. Über die Auszeichnung entscheidet nach Prüfung der Vorstand des KFV Delitzsch e.V..
Gegen die Ablehnung eines Antrages kann beim Vorstand des KFV Delitzsch e.V. innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe Beschwerde eingelegt werden.

6. Die Kosten für das Ehrenkreuz und die Urkunde trägt der KFV Delitzsch e.V.

7. Die Auszeichnung wird in würdiger Form zu Veranstaltungen des KFV Delitzsch e.V. übergeben.

8. Die Richtlinie über die Verleihung eines Ehrenkreuzes des KFV Delitzsch e.V. wurde vom Vorstand und dem Ausschuss des KFV Delitzsch e.V. beschlossen und von der Verbandsdelegiertenversammlung am 25. März 2006 bestätigt.



Antrag hier Downloaden:
Ehrenkreuz des KFV Delitzsch e. V.